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Mehr Effizienz bei der Beschaffung medizinischer Daten – Eucon bietet mit fastdoc neue digitale Lösung für Verkehrsrechtsanwälte an

Eucon, Digitalisierungspartner unter anderem im Bereich Personenschaden, hat eine neue Lösung fastdoc gelauncht, die für Verkehrsanwälte verfügbar ist. Diese digitalisiert die Dokumentenbeschaffung zum Behandlungs- und Heilverlauf, von der Schadenmeldung bis zur Kommunikation mit Versicherern und Anwälten. Dabei beschleunigt fastdoc die Kommunikation zwischen den Prozessbeteiligten und hilft den Anwältinnen und Anwälten bei der umfassenden Informationsbeschaffung. Das Tool wurde in Kooperation mit der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht entwickelt.

Mehr Effizienz bei der Beschaffung medizinischer Daten – Eucon bietet mit fastdoc neue digitale Lösung für Verkehrsrechtsanwälte an

Jörg Halm, Direktor Personenschaden bei Eucon, stellt eine neue digitale Lösung vor, um den Beschaffungsprozess von medizinischen Unterlagen für Verkehrsanwälte zu vereinfachen. Foto: Eucon

fastdoc bietet Vorteile, da die Lösung Verkehrsanwältinnen und -anwälte effizient mit den behandelnden Gesundheitsexperten verbindet. Sie können über dieses Tool medizinische Berichte direkt und unkompliziert anfordern. Dies umfasst sowohl die Arztberichte und die Unterlagen zu konkreten Behandlungsverläufen aus dem Schadenfall als auch die medizinische Vorgeschichte der verunfallten Person. Über eine digitale Schweigepflichtentbindung kann diese den Prozess schnell und unkompliziert in die Wege leiten.

Während des Beschaffungsprozesses können Anwältinnen und Anwälte als Auftraggeber in einem Portal den aktuellen Stand nachverfolgen sowie die Dokumente einsehen und herunterladen. Dieses Vorgehen ist transparent, DSGVO-konform und signifikant schneller als der papierbasierte Weg. Verkehrsanwältinnen und -anwälte werden damit von administrativem Aufwand entlastet.

„Mit fastdoc beantragen Verkehrsanwältinnen und -anwälte die von ihnen für den Prozess benötigten medizinischen Unterlagen digital. Dieser Service vereinfacht und beschleunigt ihren Beschaffungsprozess signifikant”, sagt Jörg Halm, Direktor Personenschaden bei Eucon. Als erste Lösung ihrer Art bietet fastdoc einen komfortablen und neutralen Weg, diesen Prozess zu verschlanken. „Daher haben wir als bisher einziger Digitalisierungspartner im Personenschadensegment die Empfehlung der Arbeitsgemeinschaft (ARGE) Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins erhalten.”

fastdoc ist für die Mitglieder der ARGE Verkehrsrecht erhältlich. Nicht-Mitglieder können sich nach vorheriger Prüfung für die Lösung freischalten lassen. Weitere Informationen zu fastdoc finden Sie bei der ARGE Verkehrsrecht.

Verfasst von Eucon Group